Prüfplakette Chemikalienschrank geprüft gem. ArbStättV § 4 (3) Gelb
Beschreibung
Die Prüfplaketten Chemikalienschrank geprüft gem. ArbStättV § 4 (3) in der Farbe Gelb sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich.
In der Mitte der Plaketten ist der Text Chemikalienschrank geprüft gem. ArbStättV § 4 (3) in der Farbe Schwarz aufgedruckt. Die Monatszahlen von 1 - 12 und die Jahreszahlen mit einer Prüfspanne von 6 Jahren befinden sich am Rand. Je nach Materialauswahl verfügen die Prüfaufkleber über unterschiedliche Hafteigenschaften, z. B. permanent haftend oder wiederablösbar.
Die Plaketten sind klar erkennbar und werden für die Prüfung von Chemikalienschränken gemäß der Arbeitsstättenverordnung §4 (3) eingesetzt. Die Kennzeichnung der Prüfaufkleber kann mittels Folienstift oder mit einer Kerbzange erfolgen.
