Schutzhandschuhe benutzen - Gebotszeichen BGV A8 M06
Beschreibung
Das Gebotszeichen nach BGV A8 M06 soll die Mitarbeiter darauf aufmerksam machen, dass Schutzhandschuhe getragen werden sollen. Bei den unterschiedlichsten Arbeiten müssen zum Handschutz Schutzhandschuhe getragen werden. Die Handschuhe sollen vor unnötigen Arbeitsunfällen und Schmutz schützen. Sie können zwischen den Materialien Folie selbstklebend, Kunststoff oder Aluminium wählen. Die Gebotszeichen erhalten Sie bei uns mit den Durchmessern 2 cm, 5 cm, 10 cm, 20 cm, 30 cm, 31,5 cm oder 40 cm. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5381 weiß und RAL 9003 signalweiß. Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nach RAL 5005 signalblau.
