Gesichtsschutzschild benutzen- Gebotszeichen BGV A8 M08
Beschreibung
Das Gebotsschild soll Mitarbeiter darauf hinweisen, dieses Gesichtsschutzschild zu tragen um Risiken für Augen und Gesicht vorzubeugen. Durch diesen Gesichtsschutz soll ein Aufprall von Teilchen und Spritzern auf die Haut verhindert werden. Sie können zwischen den Materialien Folie selbstklebend, Kunststoff oder Aluminium wählen. Die Gebotszeichen erhalten Sie bei uns mit den Durchmessern 2 cm, 5 cm, 10 cm, 20 cm, 31,5 cm oder 40 cm. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5381 weiß und RAL 9003 signalweiß. Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nach RAL 5005 signalblau.
