Verbotsschild Chlorungsanlage Zutritt nur für unterwiesene Personen Folie 200 x 70 mm Einzeletikett
Beschreibung
Das Verbotszeichen Chlorungsanlage Zutritt nur für unterwiesene Personen besteht aus selbstklebender Folie. Das Verboten Schild hat eine Größe (BxH) von 200 x 70 mm. Sie erhalten das Hinweisschild als Einzeletikett. Auf dem Verbotsschild ist mittig der Text Chlorungsanlage Zutritt nur für unterwiesene Personen in der Farbe Schwarz aufgedruckt. Das Verboten Schild eignet sich für die Kennzeichnung von nicht gestatteten Handlungen oder Tätigkeiten. Das Verbotszeichen weist darauf hin, dass die Anlage nur von unterwiesenem Personal betreten werden darf. Die Farbgebung vom Verbot Schild sorgt für eine optimale Sichtbarkeit und Orientierung auch bei schlechten Lichtverhältnissen im Gebäude. Das Schalten verboten Schild ist UV-Lichtbeständig und witterungsbeständig. Die Verbotsschilder Nicht schalten können im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden.
