Verbotszeichen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher BGV A8 P11
Beschreibung
Das Verbotszeichen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher nach DIN 4844 P11 ist in verschiedenen Größen und Materialien erhältlich.
Auf dem Verbotsschild befindet sich auf weißem Untergrund das Piktogramm Verbot für Personen mit Herzschrittmacher nach BGV A8. Das Verboten Schild eignet sich für die Kennzeichnung von nicht gestatteten Handlungen oder Tätigkeiten. Die Verbotszeichen weisen darauf hin, dass der Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher verboten ist.
Die rote und weiße Farbgebung vom Verbot Schild sorgt für eine optimale Sichtbarkeit und Orientierung auch bei schlechten Lichtverhältnissen im Gebäude. Das Betreten verboten Schild ist UV-Lichtbeständig und witterungsbeständig. Die Verbotszeichen Zutritt verboten können im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden.
