Übernahmeschein 4-fach, endlos, ohne laufende Nummerierung, 24 cm x 12", 500 Stück/Karton
Beschreibung
Das Entsorgungsformular hat eine Größe (B x H) von 24 cm x 12 (ca. 24 x 30,4 cm, entspricht DIN A4) und ist 4-fach selbstdurchschreibend. Ein Karton beinhaltet 500 Übernahmescheine für die Entsorgung von Abfällen. Das Formular für die Abfallentsorgung ohne laufende Nummerierung hat ein ADR Feld (Gefahrgutklassifizierung für den Transport). Der Übernahmeschein wird zur Nachweisführung für die durchgeführte Abfallentsorgung (§§ 15, 18) verwendet. Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV). Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006: "Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
