Betriebsvorschriften für Krane Unfallverhütungsvorschrift
Beschreibung
Bei dieser Kennzeichnung "Betriebsvorschriften für Krane" erhalten Sie den berufsgenossenschaftlichen Aushang nach §§29 - 43 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 52) als Schild aus Aluminium oder Kunststoff sowie als Aufkleber. Alle Varianten werden Ihnen in einer Größe von ca. 275 x 450 mm geliefert. Diese aktuelle Ausgabe ist die Fassung von 2001. Der Aushang dient der Mitarbeiterinformation und Sicherheitsunterweisung. In den Anweisungen sind die zentralen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Arbeiten mit Kranen sowie bei Störungen und Unfällen enthalten. Aushänge sorgen für einen sicheren Betriebsablauf und erfüllen die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften. Die Betriebskennzeichnung ersetzt nicht die notwendige Unterweisung eines Kranführers, soll allerdings ihm die Möglichkeit geben, die Vorschriften jederzeit nachzulesen. Eine Anbringung der Verhaltensregeln und Hinweise sollte in der Nähe des Netzanschlussschalters oder des üblichen Abstellplatzes des Kranes erfolgen.
