Transportkennzeichen "geräuscharmer LKW Deutschland" gemäß StVZO Aufkleber
Beschreibung
Sie erhalten dieses Transportkennzeichen "geräuscharmer LKW" im Durchmesser von 220 mm und aus selbstklebender Folie geliefert. Auf dem grünen Aufkleber befindet sich mittig in Weiß der Großbuchstabe "G". Das Klebeschild ist gemäß dem § 49 StVZO Abs. 3 und für Deutschland bestimmt. Dort verankert, dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug", gekennzeichnet werden. An der Frontseite des Fahrzeuges wird dieses Zeichen befestigt.
